10. November 2021
Kurzmitteilung: Neuer Bußgeldkatalog
von Andreas Rau
Am 9. November 2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem höhere Geldstrafen für Temposünder und Falschparker. Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken. Vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
Bei den Bußgeldern ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- Innerorts 16-20 km/h zu schnell fahren: 70,00 statt 35,00 Euro
- Rettungsgasse missachten oder nicht bilden: 200,00 bis 320,00 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- Gehwege, Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzen: 100,00 statt 25,00 Euro
Im Punktekatalog gilt folgende Verteilung:
- Für schwere Verstöße gibt im neuen Bußgeldkatalog 1 Punkt – z. B. wenn Sie hinter dem Steuer Ihr Handy benutzen oder einen einfachen Vorfahrtsverstoß begangen haben.
- Für sehr schwere Verstöße gibt es im neuen Bußgeldkatalog 2 Punkte sowie ein Regelfahrverbot. In diese Kategorie fällt beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung.
- Für schwere Straftaten gibt es im neuen Bußgeldkatalog 3 Punkte. Diese Regelungen gelten für Alkohol und Drogen am Steuer, schwere Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt in unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Rau.
zurück zur Übersicht