- Allgemeines Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst sowohl das Kauf- und Werkvertragsrecht zwischen Unternehmen wie
auch zwischen Unternehmen und Privatleuten oder Privatleuten untereinander. Hierzu gehören unter anderem
auch Anlagenkauf- und -Lieferverträge und das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
Zunächst wird mit der Methode der interessenorientierten Befragung versucht zu ermitteln, welche Interessen
die Beteiligten, primär also die Gesellschafter, haben. Danach wird ein gesellschaftsrechtlich und
steuerrechtlich optimiertes Konzept erarbeitet, das diese Interessen berücksichtigt und nach Möglichkeit die
Beteiligten aus den persönlichen Auseinandersetzungen herausführt.
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
Unser Ziel in diesem Beratungsbereich ist es, Geschäftsführern und Vorständen bei anstehenden rechtlichen,
aber auch strategischen Entscheidungen zur Seite zu stehen oder uns als Diskussionspartner zur Verfügung zu
stellen.
- Gesellschafterstreitigkeiten
In Gesellschaften ist es häufig, dass - scheinbar auf der Ebene sachlicher Differenzen, tatsächlich aber auf der
Ebene der persönlichen Schwierigkeiten der Gesellschafter miteinander - Streitigkeiten entstehen.
Wir bieten an, auf dem Weg aus diesen Gesellschafterstreitigkeiten zu begleiten. Die Methode ist das
interessenorientierte Verhandeln, das versucht, den Hintergrund der persönlichen Auseinandersetzungen zu
klären und diese - oftmals nicht ausgesprochenen - Hintergrundkonflikte aufzulösen.
- Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Belange, die Personengesellschaften (z.B. oHG, KG, GmbH & Co. KG) und
Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) betreffen. Aber auch die einfachste Form, die Gesellschaft bürgerlichen
Rechts, die bereits entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, untersteht dem
Gesellschaftsrecht. Zu der GbR zählen auch die Sozietäten von Freiberuflern (Ärzten, Rechtsanwälten,
Patentanwälten usw.), die bislang häufig in der Form einer Sozietät zusammengeschlossen waren. Inzwischen
nimmt hier die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft zu, die ebenfalls gesellschaftsrechtlichen
Vorschriften folgt - in diesem Fall denen des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG).
- Handelsrecht
Das Handelsrecht behandelt das Recht der Kaufleute untereinander. Nach der Definition des Handelsgesetzbuchs
ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, in das Handelsregister eingetragen ist oder eine Firma,
den Namen des Kaufmanns, führt.
Das Recht der Kaufleute ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Das Handelsrecht ergänzt
bzw. modifiziert die Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts.
- Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht ist in §§ 84 bis 92 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Es regelt die
Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter zu den von ihnen vertretenen Unternehmern.
Die gesetzlichen Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz der Handelsvertreter. Das Handelsgesetzbuch
enthält insbesondere Regelungen zu Provision und Provisionszahlung, zur Kündbarkeit des Handelsvertretervertrages
und zu den in der Praxis häufig streitigen Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters nach einer Kündigung -
in erster Linie, aber nicht ausschließlich, seitens des Unternehmers.
- Unternehmensnachfolge
Gegenstand unserer Beratungstätigkeit betreffend die Unternehmensnachfolge sind die gesellschaftsrechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten sowie die besonderen persönlichen Interessen des Unternehmers, der hinsichtlich der
Nachfolgethematik beraten werden möchte.
Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema Unternehmensnachfolge. Nach unserer
Überzeugung sollten die höchstpersönlichen Belange desjenigen, der ein Unternehmen übergeben oder seine
Nachfolge bestimmen will, im Zentrum stehen. Sobald diese Belange geklärt sind, werden entsprechende
- gesellschaftsrechtliche und steuerrechtlich optimierte - Gestaltungen vorgeschlagen.
- Wirtschaftsmediation
Der Bereich der Wirtschaftsmediation umfasst die außergerichtliche Konfliktbeilegung in sämtlichen
wirtschaftlichen Bereichen. Dazu gehören Konflikte zwischen Unternehmen ebenso wie innergesellschaftliche,
insbesondere Gesellschafterkonflikte.
Ziel der Wirtschaftsmediation ist es, ein rechtsförmliches Verfahren zu vermeiden und dennoch Lösungen zu
entwickeln, die rechtlich einwandfrei und dabei praxisnah umsetzbar sind.