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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Im Unternehmensbereich ergeben sich zahlreiche rechtlichen Fragen und Problemen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten des Handelsrecht, Handelsvertreter- und Gesellschaftsrechts.

Bereits im Vorfeld anstehender Entscheidungen sind wir beratend tätig. Im gemeinsamen Dialog erarbeiten wir das für Sie passende Konzept.

Im Konfliktfall beraten wir Sie entweder im Hintergrund oder begleiten Sie in Verhandlungen. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Ergänzend bieten wir Ihnen in Form der Wirtschaftsmediation eine Beratungsvariante, die dazu dient, Problemsituationen einvernehmlich zu lösen, um eine konstruktive weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen.

- Allgemeines Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst sowohl das Kauf- und Werkvertragsrecht zwischen Unternehmen wie auch zwischen Unternehmen und Privatleuten oder Privatleuten untereinander. Hierzu gehören unter anderem auch Anlagenkauf- und -Lieferverträge und das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
Zunächst wird mit der Methode der interessenorientierten Befragung versucht zu ermitteln, welche Interessen die Beteiligten, primär also die Gesellschafter, haben. Danach wird ein gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich optimiertes Konzept erarbeitet, das diese Interessen berücksichtigt und nach Möglichkeit die Beteiligten aus den persönlichen Auseinandersetzungen herausführt.
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
Unser Ziel in diesem Beratungsbereich ist es, Geschäftsführern und Vorständen bei anstehenden rechtlichen, aber auch strategischen Entscheidungen zur Seite zu stehen oder uns als Diskussionspartner zur Verfügung zu stellen.
- Gesellschafterstreitigkeiten
In Gesellschaften ist es häufig, dass - scheinbar auf der Ebene sachlicher Differenzen, tatsächlich aber auf der Ebene der persönlichen Schwierigkeiten der Gesellschafter miteinander - Streitigkeiten entstehen.
Wir bieten an, auf dem Weg aus diesen Gesellschafterstreitigkeiten zu begleiten. Die Methode ist das interessenorientierte Verhandeln, das versucht, den Hintergrund der persönlichen Auseinandersetzungen zu klären und diese - oftmals nicht ausgesprochenen - Hintergrundkonflikte aufzulösen.
- Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Belange, die Personengesellschaften (z.B. oHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) betreffen. Aber auch die einfachste Form, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die bereits entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, untersteht dem Gesellschaftsrecht. Zu der GbR zählen auch die Sozietäten von Freiberuflern (Ärzten, Rechtsanwälten, Patentanwälten usw.), die bislang häufig in der Form einer Sozietät zusammengeschlossen waren. Inzwischen nimmt hier die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft zu, die ebenfalls gesellschaftsrechtlichen Vorschriften folgt - in diesem Fall denen des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG).
- Handelsrecht
Das Handelsrecht behandelt das Recht der Kaufleute untereinander. Nach der Definition des Handelsgesetzbuchs ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, in das Handelsregister eingetragen ist oder eine Firma, den Namen des Kaufmanns, führt.
Das Recht der Kaufleute ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Das Handelsrecht ergänzt bzw. modifiziert die Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts.
- Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht ist in §§ 84 bis 92 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter zu den von ihnen vertretenen Unternehmern.
Die gesetzlichen Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz der Handelsvertreter. Das Handelsgesetzbuch enthält insbesondere Regelungen zu Provision und Provisionszahlung, zur Kündbarkeit des Handelsvertretervertrages und zu den in der Praxis häufig streitigen Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters nach einer Kündigung - in erster Linie, aber nicht ausschließlich, seitens des Unternehmers.
- Unternehmensnachfolge
Gegenstand unserer Beratungstätigkeit betreffend die Unternehmensnachfolge sind die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die besonderen persönlichen Interessen des Unternehmers, der hinsichtlich der Nachfolgethematik beraten werden möchte.
Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema Unternehmensnachfolge. Nach unserer Überzeugung sollten die höchstpersönlichen Belange desjenigen, der ein Unternehmen übergeben oder seine Nachfolge bestimmen will, im Zentrum stehen. Sobald diese Belange geklärt sind, werden entsprechende - gesellschaftsrechtliche und steuerrechtlich optimierte - Gestaltungen vorgeschlagen.
- Wirtschaftsmediation
Der Bereich der Wirtschaftsmediation umfasst die außergerichtliche Konfliktbeilegung in sämtlichen wirtschaftlichen Bereichen. Dazu gehören Konflikte zwischen Unternehmen ebenso wie innergesellschaftliche, insbesondere Gesellschafterkonflikte.
Ziel der Wirtschaftsmediation ist es, ein rechtsförmliches Verfahren zu vermeiden und dennoch Lösungen zu entwickeln, die rechtlich einwandfrei und dabei praxisnah umsetzbar sind.

Peter Strässer

Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator
 
 

Wilhelmstraße 7
42697 Solingen

T 0212 7006-24
F 0212 7006-60

straesserstraesser.com