Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertragsverhältnis.
Im Privatversicherungsrecht ergeben sich die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Streitigkeiten im Versicherungsrecht entstehen häufig, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistung ablehnt oder reduziert.
In einem solchen Fall können wir Sie dabei unterstützen, ihre Ansprüche zu prüfen und gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.
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