Bei einem Verkehrsunfall vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber der Kfz- Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder hohe Sachschäden bzw. Körperschäden mit dauerhaften Beeinträchtigungen eingetreten sind, sollten Sie auf anwaltlichen Rat und die durch eine Fachanwaltschaft nachgewiesenen besonderen praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse im Bereich der Unfallschadensregulierung nicht verzichten.
Aber auch bei eindeutiger Haftung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unbedingt zu empfehlen. So ist die Schadensregulierung das tägliche Geschäft der Versicherer. Diese verfügen über ein Netz an Experten, auf das sie bei der Schadensregulierung zugreifen können, von Rechtsanwälten über technische und medizinische Sachverständige bis hin zu Reparaturwerkstätten, Fahrzeugvermietern u.a.m.. Für den Geschädigten ist ein Verkehrsunfallereignis dagegen eine Ausnahmesituation. Um in diesem Ausnahmefall auf Augenhöhe mit dem Versicherer agieren zu können, erkennt die Rechtsprechung die Kosten des Rechtsanwaltes regelmäßig als erstattungsfähige Schadensposition an. Die professionelle Schadenabwicklung durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt wird Ihnen viel Ärger und Zeit in der Auseinandersetzung mit der Versicherung ersparen und Ihnen zusätzlich bares Geld einbringen, da Ihr Rechtsanwalt für Sie ermittelt, welche Schadensersatzpositionen Ihnen neben dem offensichtlichen Sachschaden zustehen und nur berechtigte Abzüge zulassen wird.
Neben der Verkehrsunfallabwicklung betreuen wir Sie selbstverständlich auch bei Bußgeldsachen und allen Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Wenn Sie wegen überhöhter Geschwindigkeit „geblitzt“ wurden oder Ihnen ein Rotlichtverstoß oder Handyverstoß angelastet wird, können teils hohe Bußgelder und unter Umständen auch eine Fahrverbot drohen. Wer wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss von Betäubungsmitteln, „Unfallflucht“ (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall mit Personenschaden belangt wird, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Zudem kann auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen.
Maßnahmen in Bezug auf den Führerschein, z.B. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) zur Überprüfung der Fahreignung, können – auch unabhängig von einem Strafverfahren – von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.
In all diesen Fällen können wir Ihnen Unterstützung durch einen spezialisierten Fachanwalt bieten.
Wir beraten und vertreten Sie auch gerne zum Thema „Abgasskandal“ bzw. „Dieselskandal“. Seit Herbst 2015 ist die deutsche Automobilindustrie nun schon mit dem sog. Dieselskandal beschäftigt. Begonnen hatte alles mit der Entdeckung unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte in Dieselfahrzeugen des Herstellers Volkswagen. Betroffen war zunächst der Motortyp mit der Bezeichnung EA 189. In der ersten in Deutschland geführten Musterfeststellungsklage hat sich VW wegen dieses Motortyps zwischenzeitlich mit ca. 260.000 Klägern auf Entschädigungssummen geeinigt.
Es hat sich herausgestellt, dass auch zahlreiche weitere Diesel-Modelle der Marken Audi, Mercedes-Benz, Opel, Porsche, Seat und Skoda mit Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation ausgestattet sind. Dies betrifft Fahrzeuge sowohl der Abgasnormen Euro-5 als auch der Euro-6 Norm. Dabei gelangen unterschiedliche technische Funktionsweisen zur Manipulation der Abgaswerte zur Anwendung; sie alle zielen jedoch darauf ab, dass die Fahrzeuge die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte in der Testsituation auf dem Prüfstand einhalten, um von der Behörde für den Straßenverkehr zugelassen zu werden, wohingegen sie im Realbetrieb auf der Straße, wo die Grenzwerte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) jedoch ebenso einzuhalten sind wie auf dem Prüfstand (EuGH, Urteil vom 13.12.2018, Az. T-339/16), weit mehr umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ausstoßen, als gesetzlich zulässig. Zusätzlich zu der Belastung der Allgemeinheit durch die ausgestoßenen Schadstoffe hat dies auch erhebliche Wertverluste für die Fahrzeuge betroffener Käufer zur Folge. Zudem drohen den Haltern entsprechender Fahrzeuge behördlich angeordnete Fahrverbote. Zu einigen Fragen in diesem Zusammenhang hat sich zwischenzeitlich bereits der Bundesgerichtshof geäußert. Nach wie vor gibt es zahlreiche Klageverfahren gegen verschiedene Hersteller. Dabei kommt es weiterhin in vielen Fällen zu gerichtlichen Entscheidungen zugunsten der geschädigten Käufer.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls betroffen sind oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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