Im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen werden häufig Makler eingeschaltet. Dies gilt sowohl für die Verkäufer, als auch für die Erwerberseite. Hierbei können sich hinsichtlich der Vertragsgestaltung, aber auch bei der eigentlichen Abwicklung des Geschäfts zahlreiche rechtliche Probleme ergeben, vor allem wegen der Provisionsansprüche des Maklers.
Wir beraten und vertreten hierbei sowohl die Makler, um deren berechtigte Ansprüche durchzusetzen, als auch deren Kunden, um sich vor gegebenenfalls unberechtigter Inanspruchnahme zu schützen.
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