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18. April 2024

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.04.2024 (AZ.: 1 BvR 2017/21)

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Am 09. April 2024 entschied das Gericht, dass die bisherige gesetzliche Regelung über das Recht leiblicher Väter, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Der Fall betrifft einen leiblichen Vater, der feststehend Vater eines nichtehelich geborenen Kindes ist. Nach der Trennung von der Mutter des Kindes erkannte deren neuer Partner die Vaterschaft für das Kind an. Der leibliche Vater führte jedoch weiterhin eine enge Beziehung zu seinem Kind. In einem Anfechtungsverfahren wurde sein Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft abgewiesen, da bereits eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bestand. Gegen diese Entscheidung erhob der leibliche Vater Verfassungsbeschwerde und rügte eine Verletzung seines Elternrechts gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Die Entscheidung thematisiert die Regelung des § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), welche die Anfechtung der Vaterschaft für leibliche Väter erschwerte, insbesondere wenn bereits eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht. Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass leibliche Väter ebenso wie rechtliche Eltern Anspruch auf das Elterngrundrecht gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes haben und die bisherige gesetzliche Regelung zur Vaterschaftsanfechtung insofern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf leibliche Väter und ihre Familien. Es bedeutet eine Stärkung ihrer Rechte und ermöglicht es ihnen, eine aktivere Rolle in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder einzunehmen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Bedeutung des Elterngrundrechts und setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Familien und die Anerkennung der Beziehung zwischen leiblichen Vätern und ihren Kindern.

Das Urteil fordert den Gesetzgeber dazu auf, eine Neuregelung zu schaffen, die die Rechte leiblicher Väter angemessen berücksichtigt und ein Verfahren ermöglicht, das ihnen die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft erlaubt, insbesondere wenn dies im besten Interesse des Kindes ist. Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen restriktiven Praxis und eine Anerkennung der Bedeutung leiblicher Väter für das Wohlergehen ihrer Kinder.

Die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter wird künftig leichter möglich sein, wenn sie nachweisen können, dass dies im besten Interesse des Kindes liegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die leiblichen Väter eine enge Beziehung zu ihren Kindern haben und deren Wohlergehen gefährdet ist, wenn die rechtliche Vaterschaft nicht geändert wird.

Familienrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt in unserer Kanzlei durch:

Ute Eggenstein

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
 
 

Wilhelmstraße 7
42697 Solingen

T 0212 7006-25
F 0212 7006-60

eggensteinstraesser.com

Bastian Schmeer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Baurecht und
Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Wilhelmstraße 7
42697 Solingen

T 0212 7006-26
F 0212 7006-60

schmeerstraesser.com

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