31. März 2021
Das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3, oft auch als Laser-Blitzer bezeichnet, wird im Rahmen der mobilen Messung eingesetzt. Wie sich nun bestätigt hat, produzierte das Gerät offenbar reihenweise Falschmessungen. Der Gerätehersteller hat daher empfohlen, mit seinem Messgerät derzeit keine Geschwindigkeitsmessungen mehr durchzuführen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie daher dringend überprüfen lassen, mit welchem Messgerät die Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wurde und den Bußgeldbescheid ggfs. anfechten lassen. Gerne prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
Verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt in unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Rau.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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