20. August 2021
Aufgrund der offenbar immer noch hohen Eingangszahlen von Verfahren betreffend den sog. „Diesel-Skandal“, hat der Bundesgerichtshof mit Wirkung zum 01.08.2021 einen zusätzlichen Zivilsenat als Hilfsspruchkörper eingerichtet, da die bisher mit den Diesel-Fällen befassten Senate wohl überlastet sind.
So ist von etwa 1.700 beim BGH eingegangenen Diesel-Verfahren, also Rechtsstreitigkeiten, die Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Gegenstand haben, zu lesen. Gut die Hälfte hiervon sei bereits abgearbeitet, gleichwohl seien die Eingangszahlen unverändert hoch, sodass sich das Präsidium des Bundesgerichtshofs veranlasst sah, den als VI a bezeichneten Hilfssenat ins Leben zu rufen.
Rechtsanwaltliche Beratung im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Skandal erfolgt in unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Rau und Herrn Rechtsanwalt Schmeer.
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